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Heilmassagen

Heilmassagen werden vom Arzt Ihres Vertrauens verordnet und können somit bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Dazu müssen Sie vor der 1. Therapie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Nach der Behandlung schicken Sie dann die Verordnung und die Honorarnote an die zuständige Krankenkasse. Die aktuellen Tarife können Sie sich gerne ansehen, indem Sie den untenstehenden  Button "Tarife für Heilmassagen" drücken und Ihre Krankenkasse suchen.

Für SVS-Versicherte gibt es auch die Möglichkeit den Gesundheits-100er für Massagen zu verwenden.
Genauere Infos dazu finden Sie, wenn Sie den Button "Gesundheit's 100er" drücken.

Heilmassage
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